BLSV-Empfehlungen ab 23. Februar 2022

Für den Sportbetrieb in Innenräumen gilt jetzt aktuell wieder die 3G-Regelung.

Der Zugang ist somit für folgende Personen möglich:

• Personen, die geimpft sind,

• Personen, die als genesen gelten,

• Personen, die getestet sind (PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder Antigen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden)

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag

• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des

Schulbesuchs unterliegen

• noch nicht eingeschulte Kinder

 

Eltern und andere Begleitpersonen, die Kinder zum Schachtraining bringen, weren gebeten, beim Betreten des Spiellokals einen Nachweis für Impfung, Genesung oder Testung (wie oben erläutert) vorzulegen.

  

Die Information über die aktuellen Hygiene-Regeln für Schach wird ständig aktualisiert bzw. kurzfristig ergänzt.